Sie spüren den Druck
Sie führen ein Team
Sie fördern Prävention
Anliegen erfassen
Förderweg prüfen
Maßnahme umsetzen
So haben wir es bereits umgesetzt
Ob einzelne Person, Team oder ganze Einrichtung, der Weg ist derselbe. Erprobt haben wir ihn bereits in der Reihe „Erfolgreich durchs Studium” an der TH Rosenheim, finanziert über eine gesetzliche Krankenkasse. Aus einem erkannten Anliegen wurde eine wirksame, geförderte Maßnahme. Genau so gehen wir ihn mit Ihnen.
Förderpfade
Es gibt mehrere Wege, Ihre Weiterbildung zu finanzieren. Unser Hauptweg führt über die Krankenkassen. Wo dieser nicht greift, kennen wir die Alternativen.
§ 20a SGB V
§ 20b SGB V
§ 20 SGB V
Weitere Förderwege
Sagen Sie uns, worum es geht.
Ein kurzes Formular genügt. Sie schildern Ihre Situation, wir prüfen den Förderweg und melden uns mit dem nächsten Schritt.
Förderpotenzial prüfen
Häufige Fragen zu weiteren Förder- und Finanzierungswegen
Neben den Krankenkassen gibt es weitere Wege, Ihre Weiterbildung zu finanzieren. Manche begleiten wir, andere zeigen wir Ihnen offen.
Für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Der Bund übernimmt bis zu 80 Prozent der Kosten für bis zu zwölf Coaching-Tage, begleitet von unserer Expertin Dr. Susanne Günther. Der passende Hebel, wenn Sie als Geschäftsführung Ihr Team und Ihre Organisation zukunftsfest aufstellen wollen.
Für Unternehmen, Selbstständige, Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Beruflich veranlasste Weiterbildung lässt sich in voller Höhe steuerlich ansetzen, bei Unternehmen und Selbstständigen als Betriebsausgabe, bei Angestellten als Werbungskosten. Arbeitgeber können die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden zusätzlich steuer- und abgabenfrei übernehmen. Dieser Weg steht praktisch immer offen und braucht keine Zertifizierung. Absetzbar bedeutet dabei, dass die Kosten Ihre Steuerlast mindern, wie stark, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab.
Für Solo-Selbstständige ab zwei Jahren im Haupterwerb. Über das ESF-Programm KOMPASS sind bis zu 90 Prozent der Kosten möglich, maximal 4.500 Euro pro Jahr, bei einer Maßnahme ab 20 Stunden. Hinweis: Die Mittel sind kontingentiert und derzeit zeitweise ausgeschöpft, die Verfügbarkeit prüfen wir im Einzelfall.
Für Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen. Über die Agentur für Arbeit sind bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten möglich, sofern Träger und Maßnahme zertifiziert sind. Wir prüfen mit Ihnen, ob dieser Weg passt. Wenn Sie einen Bildungsgutschein beantragen möchten, finden Sie in unserer Skool-Community einen kostenlosen Kurs, der Schritt für Schritt zeigt, wie der Weg dorthin aussieht. Tragen Sie bei der Mitgliedsanfrage einfach den Begriff BILDUNGSGUTSCHEIN ein, dann schalten wir Ihnen den Bereich kostenlos frei.
Für Unternehmen, die eine größere Maßnahme bündeln möchten. Über unser Finanzierungs-Netzwerk mit mehr als 400 Partnern lassen sich Investitionen, Gewerbekredite oder Leasing passend strukturieren, damit Sie das Programm bequem über die Zeit abbilden.
Für Privatpersonen. Greift keine Förderung, helfen Raten- oder Bankfinanzierung sowie Bildungsfonds weiter. Diese Wege begleiten wir nicht selbst, aber wir zeigen sie Ihnen.
Ratenzahlung: Bei offenen Seminaren und Kursen wählen Sie an der Kasse die Ratenzahlung, etwa über PayPal. Der Betrag wird in feste Monatsraten aufgeteilt, der Zugang erfolgt sofort.
Ratenkredit: Für größere Maßnahmen fragen Sie bei Ihrer Bank oder einem Online-Anbieter einen kleinen Ratenkredit an. Sie nennen Betrag und Laufzeit und zahlen monatlich zurück.
Bildungsfonds: Ein Anbieter übernimmt die Kosten, Sie zahlen später zurück, oft einkommensabhängig. Sinnvoll bei umfangreichen Qualifizierungen.
Nichts. Die Prüfung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Sie schildern Ihr Anliegen, wir prüfen die passenden Wege und melden uns mit dem nächsten Schritt. Ob mit oder ohne Förderung, wir finden die Lösung, die zu Ihnen passt.
Clever kombinieren
Für Unternehmen
Die Wege lassen sich verbinden. Sie nutzen für ein Programm eine Förderung, etwa INQA oder die Prävention der Krankenkassen für Einrichtungen und Betriebe (§ 20a und § 20b SGB V), strecken den Eigenanteil über eine Finanzierung und setzen diesen Eigenanteil samt Kreditzinsen als Betriebsausgabe ab. So schonen Sie Ihre Liquidität und senken die tatsächliche Belastung spürbar. Wichtig: Der bereits über einen steuerfreien Zuschuss gedeckte Teil ist nicht zusätzlich absetzbar. Den optimalen Mix stimmen wir mit Ihnen und Ihrem Steuerberater ab.
Für Soloselbstständige
Auch als Solo-Selbstständige verbinden Sie die Wege. Über KOMPASS sichern Sie sich bis zu 90 Prozent Zuschuss, den Eigenanteil strecken Sie über eine Finanzierung und setzen ihn samt Kreditzinsen als Betriebsausgabe ab. So bleibt Ihre Liquidität geschont und die tatsächliche Belastung sinkt deutlich. Wichtig: Der durch den Zuschuss gedeckte Teil ist nicht zusätzlich absetzbar. Den optimalen Mix stimmen wir mit Ihnen und Ihrem Steuerberater ab.
Für Privatpersonen
Auch privat lassen sich die Wege verbinden. Eine Förderung, etwa die Individualprävention Ihrer Krankenkasse (§ 20 SGB V) oder ein Bildungsgutschein, deckt einen Teil. Ist Ihre Weiterbildung beruflich veranlasst, setzen Sie die selbst getragenen Kosten als Werbungskosten ab, einschließlich der Zinsen einer Finanzierung. Über die Steuererstattung fließt so ein Teil der Kosten zurück. Was bereits ein steuerfreier Zuschuss abdeckt, zählt dabei nicht doppelt. Wir zeigen Ihnen die passende Kombination, die rechnerische Feinabstimmung übernimmt Ihr Steuerberater.
Quellen und Rechtsgrundlage
Steuerliche Grundlagen (Einkommensteuergesetz)
- § 9 EStG – Werbungskosten
- § 4 EStG – Betriebsausgaben (Abs. 4)
- § 3 Nr. 19 EStG – steuerfreie Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers
- § 3c EStG – anteiliges Abzugsverbot bei steuerfreien Einnahmen
Förderung der Prävention (SGB V)
- § 20 SGB V – Primäre Prävention und Gesundheitsförderung
- § 20a SGB V – Prävention in Lebenswelten
- § 20b SGB V – Betriebliche Gesundheitsförderung
Berufliche Weiterbildung (SGB III)
- § 81 SGB III – Förderung der beruflichen Weiterbildung (Bildungsgutschein)
- § 45 SGB III – Aktivierung und berufliche Eingliederung (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)
Förderprogramme
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (o. J.) INQA-Coaching. Initiative Neue Qualität der Arbeit. Verfügbar unter: inqa.de (Zugriff am 25. Mai 2026).
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (o. J.) KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige. Europäischer Sozialfonds Plus. Verfügbar unter: esf.de (Zugriff am 25. Mai 2026).
Diese Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Steuerberatung.
Hinweis: Ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist, hängt vom Einzelfall und den Voraussetzungen des jeweiligen Programms ab. Selbstverständlich können Sie jede Maßnahme auch direkt beauftragen. Diese Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Förderpartner.
Stand: Mai 2026.
Bleiben Sie mit dem Thema verbunden.
In unserem Wissensbereich finden Sie viele frei zugängliche Inhalte. Und von Zeit zu Zeit bieten wir kostenfreie Veranstaltungen und Webinare an, über die wir Sie gern auf dem Laufenden halten.