"Ich bin Marie-Luisa Brückmann, Juristin mit strafrechtlichem Schwerpunkt und Trainerin für Gewaltschutz und Mitarbeiter-Haftung in sozialen Einrichtungen. Ich schule Fachkräfte und Führungskräfte in Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Behindertenhilfe, rechtlich abgesichert zu handeln, Aufsichts- und Organisationspflichten zu erkennen und Haftungsrisiken zu vermeiden. Während gesetzliche Schutzkonzepte vor allem Kinder und Schutzbefohlene adressieren, frage ich konsequent: Wo bleibt der Mitarbeiter? Denn Recht schützt nur, wenn man es im Arbeitsalltag auch anwenden kann."
Informationen:
- Name: Marie-Luisa Brückmann
- Telefon: Termin buchen
- Email: kontakt [at] miranda-institute.de
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biografie & vorstellung
Marie-Luisa Brückmann ist Juristin mit strafrechtlichem Schwerpunkt und gibt juristische Schulungen für soziale Berufsfelder. Dazu zählen Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen, Behindertenhilfe und Vereinsstrukturen. Studiert hat sie Rechtswissenschaft an der Goethe-Universität Frankfurt am Main; nach dem Referendariat strebt sie die Fachanwaltschaft im Strafrecht an.
Ihre Spezialisierung schließt eine reale Marktlücke: Während gesetzliche Schutzkonzepte primär Kinder und Schutzbefohlene adressieren, fragt Marie konsequent: „Wo bleibt der Mitarbeiter?” Sie schult, wie Fachkräfte und Führungskräfte rechtlich abgesichert handeln, Aufsichts- und Organisationspflichten erkennen und Haftungsrisiken vermeiden. Und sie zeigt, wie Träger ihre Strukturen so aufbauen, dass aus einem unglücklichen Moment kein juristischer Fall wird.
Ihre Methodik kombiniert juristische Tiefe mit alltäglicher Praxisnähe: reale Fallkonstellationen, klare Handlungsleitlinien, interaktive Diskussionen statt Paragrafen-Vorlesungen. Ihr eigenes Credo: „Recht bedeutet Schutz, Orientierung und Verantwortung.”
Ausbildung
Marie-Luisa Brückmann hat Rechtswissenschaft an der Goethe-Universität Frankfurt am Main mit strafrechtlichem Schwerpunkt studiert und steht vor dem Eintritt ins Referendariat. Die Fachanwaltschaft im Strafrecht strebt sie im Anschluss an. Ihre fachliche Spezialisierung liegt im Schnittfeld von Strafrecht, Zivilrecht und den Schutz- und Aufsichtspflichten sozialer Einrichtungen, von der Kindeswohlgefährdung über Mitarbeiter-Haftung bis zum Vereins- und Spendenrecht.
- Rechtswissenschaft, Goethe-Universität Frankfurt am Main (strafrechtlicher Schwerpunkt)
- Vor dem Eintritt ins Rechtsreferendariat
- Fachanwaltschaft Strafrecht als Ziel nach dem Referendariat
- Selbstständige juristische Referentin für Strafrecht, Gewaltschutz und Prävention
Auszeichnungen & Awards
Platzhalter: Auszeichnungen und Referenzen werden ergänzt, sobald erste vorliegen.
Tätigkeitsschwerpunkte
Was Marie-Luisa Brückmann antreibt? Fachkräften und Führungskräften die rechtliche Sicherheit zu geben, die im Alltag sozialer Einrichtungen oft fehlt. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte: Gewaltschutz und Prävention, Haftungsrisiken im Berufsalltag, Kindeswohlgefährdung erkennen und rechtlich richtig handeln, Aufsichtspflicht und Organisationsverschulden, Teamkonflikte und Mobbing, Führungskräfte-Haftung sowie Vereinsrecht. Immer mit dem Ziel, aus diffusen Risiken strukturierte, handhabbare Arbeitsfelder zu machen.
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01 · Gewaltschutz & Prävention
Schutzkonzepte, die nicht nur Schutzbefohlene, sondern auch Mitarbeitende absichern und im Alltag tatsächlich greifen.
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02 · Haftung & Aufsichtspflicht
Aufsichts- und Organisationspflichten erkennen, Haftungsrisiken im Straf- und Zivilrecht vermeiden und Organisationsverschulden vorbeugen.
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03 · Mobbing, Teamkonflikte & Mitarbeiterschutz
Konflikte im Team rechtlich richtig einordnen und die gesetzliche Schutzpflicht gegenüber Mitarbeitenden ernst nehmen.
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04 · Vereins- und Spendenrecht
Vorstandspflichten, Übungsleiter-Abrechnung und Mittelverwendung rechtssicher strukturieren, bevor aus Routine ein Fall wird.
Fallstudien
Der folgende Fall ist echt und zum Schutz der Beteiligten anonymisiert.
Eine engagierte Erzieherin gerät innerhalb ihres Teams unter Druck, parallel kippt die Kindergruppe. In wenigen unbeaufsichtigten Minuten verletzt sich ein Kind, und plötzlich steht die Frage im Raum, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde und wer dafür haftet.
Die Fallstudie zeigt, warum solche Vorfälle selten im Moment entstehen, sondern in den Strukturen davor. Sie verbindet Mobbing-Schutzpflicht, Aufsichtspflicht und Organisationsverschulden zu einer klaren Frage für Träger und Leitungen: Erkennen wir die Risiken, bevor sie zum Fall werden?
Die folgenden zwei Fallbeispiele sind zur Veranschaulichung typischer Konstellationen gebildet, ohne Bezug zu realen Personen oder Einrichtungen.
In einer Pflegeeinrichtung löst ein Notruf im Nachbarzimmer eine Kettenreaktion aus. Eine Fachkraft verlässt für drei Minuten den Aufenthaltsraum, eine sturzgefährdete Bewohnerin stürzt, und die Angehörigen fragen: Wurde die Aufsichtspflicht verletzt?
Die Fallstudie zeigt, warum die Antwort selten bei der einzelnen Fachkraft liegt, sondern bei der Personal- und Organisationsstruktur dahinter. Ein Lehrstück über Organisationsverschulden und die Grenzen individueller Haftung.
Ein neuer Vereinsvorstand übernimmt und findet zweckwidrig verwendete Spenden, unklare Übungsleiterabrechnungen und eine veraltete Aufsichtsklausel. Die zentrale Frage: Haften wir jetzt rückwirkend für das, was wir nicht selbst entschieden haben?
Die Fallstudie zeigt, wie aus einem routinemäßigen Vorstandswechsel eine vereinsrechtliche und steuerliche Klärungsphase wird, und welche Routine-Prozesse das von Anfang an verhindert hätten.
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